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Infos & Tipps

figure skating
  • Bei auswärtigen Veranstaltungen fallen zusätzlich Kosten für das Startgeld, die Trainerkosten, die An- und Rückreise sowie eventuelle Übernachtungen an.

     

    Nationale Wettkämpfe:
    Die Startgebühr für die Teilnahme an der Schweizer Meisterschaft wird vom Club für alle lizenzierten Clubmitglieder des ECW übernommen.

  • Ballett:
    Der Ballettunterricht ist eine ideale Ergänzung zum Eislauftraining. In Wettingen wird er beispielsweise im Dancetown angeboten.

     
    Off-Ice-Training:
    Aktive Clubmitglieder können sich direkt bei der Trainerin für das Off-Ice-Training anmelden. Die Trainings finden wöchentlich statt.
    Wann und wo:

    • Ab den Frühlingsferien bis zu den Sportferien: Mittwochs in der Turnhalle der Bezirkschule Wettingen oder in einem Sportzentrum.

    • Während der Saison: Dienstags im Tägi.

  • Clubmeisterschaft:
    Die Clubmeisterschaft richtet sich an die Gruppen von Eichhörnli bis zur Kaderstufe. Je nach Leistungsniveau werden entweder einzelne Elemente oder eine Kür präsentiert.

    Für Clubmitglieder ist die Teilnahme an der Clubmeisterschaft obligatorisch. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, muss dies bis Saisonbeginn (Mitte Oktober) gemeldet werden. Andernfalls werden die Startgebühren in Rechnung gestellt.

  • Eintrittskosten:
    Die Kosten für Saison- bzw. Jahresabonnements sind nicht in den Kursgebühren oder im Clubbeitrag enthalten. Sie müssen separat im Sportzentrum Dielsdorf oder im Tägi bezahlt werden.

     

  • Einturnen/Einwärmen:
    Das Einturnen bzw. Einwärmen vor dem Training wird dringend empfohlen. Es sollte für jeden Läufer und jede Läuferin im Interesse der eigenen Gesundheit selbstverständlich sein.

  • Kinderkurse (Fröschli A / Fröschli B und Eichhörnli):

    Die Anmeldung für die Kinderkurse finden Sie unter Angebot.

    In den Kinderkursen werden den Kindern die Grundlagen des Eislaufens vermittelt. Der Eislaufclub Wettingen führt diese Kurse mit ausgebildeten Kursleiterinnen (Monitor*innen) durch. Die Kurse sind für Mädchen und Jungen ab etwa fünf Jahren geeignet. Voraussetzung für die Anfängerkurse ist, dass die Kinder sicher auf den Schlittschuhen stehen können.

    Die Kurse finden jeweils am Mittwoch, Freitag und Samstag statt. Änderungen sind vorbehalten. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt.


  • Club-Kurse:

    Ab der Gruppe Dachse sind die Kursteilnehmer Clubmitglieder. Voraussetzung dafür ist das Bestehen des zweiten Sternentests. Die Einteilung erfolgt nach dem erreichten Teststand.

    Die Rechnung für den Clubbeitrag und die Kursgebühren wird per E-Mail zugestellt. Die Kursgebühren sind ohne Ausnahme von allen Kursteilnehmern mit der Rechnung zu bezahlen. Anmeldungen sind verbindlich. Für nicht besuchte Kurse oder Trainings sowie bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückerstattung.

    Der Clubbeitrag ist ab der Gruppe Dachse obligatorisch. Bei der Mehrfachbelegung von Kursen muss der Clubbeitrag nur einmal bezahlt werden.

  • Wer braucht eine Lizenz?
    Für das Absolvieren von SIS-Tests und die Teilnahme an Wettkämpfen (ausser der Clubmeisterschaft) wird eine Lizenz benötigt.

     

     

    Beantragen einer neuen Lizenz:
    Für die Beantragung einer neuen Lizenz sind ein Passfoto sowie ein Foto der ID der Läuferin oder des Läufers erforderlich. Diese Unterlagen müssen der Lizenzverantwortlichen des ECW frühzeitig, mindestens 5 Wochen vor Gebrauch der Lizenz, zugestellt werden. Die Lizenz muss sofort nach der Beantragung bezahlt werden, damit sie gültig ist.

     

    Gültigkeit:
    Der Lizenzausweis ist jeweils vom 1. Mai bis 31. Mai gültig und muss jährlich erneuert werden. Dies ermöglicht den Läuferinnen und Läufern, die am Ende der bisherigen Saison oder zu Beginn der neuen Saison (1. Mai bis 31. Mai) einen SIS-Test absolvieren möchten, noch mit der Lizenz der bisherigen Saison anzutreten. Im Falle einer Ersatzlizenz kann für Tests im April bereits die neue Lizenz verwendet werden.

     

    Erneuerung / Reaktivierung:
    Lizenzierte Läuferinnen und Läufer erhalten ab dem 1. April eines jeden Jahres eine Rechnung für die Erneuerung der Lizenzgebühr für die folgende Saison. Diese muss innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Sollte die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht erfolgen, wird die Lizenz auf inaktiv gesetzt, und es muss ein Gesuch um Reaktivierung gestellt werden. Eine Reaktivierung kann jederzeit während des gesamten Verbandjahres beantragt werden.

     

    Lizenzgebühren:
    Die jährliche Lizenz- und Bearbeitungsgebühr (für Neuausstellung, Reaktivierung, Mutation, Ersatzlizenz) wird vom Vorstand von SIS festgelegt und kommuniziert.

    Die aktuellen Kosten betragen:

    • Neue Lizenz: CHF 200

    • Erneuerung der Lizenz: CHF 100

    • Reaktivierung der Lizenz: CHF 100

    • Club-, Nationalitäten- oder Namenswechsel: CHF 100

     

    Startberechtigung an Tests / Meisterschaften / Wettkämpfen:
    Startberechtigt an einem SIS-Test oder einem SIS-Wettkampf ist nur, wer im Besitz eines gültigen Lizenzausweises ist. Das Vorlegen des Abschnitts des Einzahlungsscheins wird nicht mehr akzeptiert.

     

    Grundsatz:
    Jeder ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass er im Bedarfsfall eine gültige Lizenz hat.

     

    Das vollständige Reglement des SIS Lizenzwesens könnt Ihr auf der SIS-Homepage nachlesen:
    http://swissiceskating.ch/lang-deverband/lizenzen.html
    http://swissiceskating.ch/de/verband/lizenzen

  • Privatlektionen:
    Um Trainingsfortschritte zu erzielen und die Küren einzustudieren, empfehlen wir, ab der Trainingsgruppe E Privatlektionen bei den Trainerinnen zu buchen. Privatlektionen müssen direkt bei den Clubtrainern gebucht werden.

    Auswärtige Privatlektionen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Trainer und die technische Kommission in Anspruch genommen werden.

  • Reglement der technischen Kommission

    In erster Linie hängt der Erfolg der LäuferInnen und vom ECW von uns allen ab. Ein gutes und effektives Training braucht Einsatz, Disziplin und das Respektieren und Einhalten von gewissen Regeln.

    1. Alle respektieren sich gegenseitig.

    2. Das zur Verfügung stehende Eis wird ausschliesslich zum Training genutzt. Umherstehende, nicht aktiv trainierende LäuferInnen stören und behindern das Training der anderen und haben deshalb keinen Platz.

    3. Den Anweisungen der Trainerinnen während dem Training ist Folge zu leisten.

    4. Stampfen und mit den Schlittschuhen ins Eis hacken sollte unterlassen werden. Bei wiederholtem Missachten dieser Regelung wird die Läuferin vom Eis geschickt.

    5. Die Einteilung der Trainingsgruppen wird durch die technische Kommission des ECW festgelegt. Die Zuteilung der Gruppen und der Trainingszeiten ist für alle Clubmitglieder und Trainer verbindlich.

    6. Die Eltern sind angehalten, sich während den Trainings nicht am Eisfeldrand bei den Banden aufzuhalten und ihren Kindern weder Anweisungen noch Ratschläge zu geben. Besprechungen mit den Trainerinnen und LäuferInnen sollten ausserhalb der Clubtrainings und auch nicht, während den Privatlektionen von anderen LäuferInnen abgehalten werden.

    7. Die Läuferin oder deren Eltern organisieren in Absprache mit der Trainerin Musik für eine Kür und sorgen dafür, dass ihre Musik zum Training auf dem Musikabspielgerät zur Verfügung steht.

    8. Auf LäuferInnen, welche, während dem Training ihre Kür durchlaufen, ist durch die trainierenden Läuferinnen besonders Rücksicht zu nehmen.

    9. Bricht eine Läuferin ihre Kür ab, darf die Musik nicht unmittelbar neu gestartet werden. Wenn alle anderen LäuferInnen ihre Küren gelaufen sind und die Zeit es erlaubt, kann die Läuferin ihr Programm nochmals wiederholen.

    10. Die Club- und Kursgebühren müssen ohne Ausnahme von allen Kursteilnehmern bis spätestens am 30 Tag nach Erhalt der Rechnung in der laufenden Saison bezahlt werden, ansonsten kann ein Ausschluss aus den Trainings erfolgen.

     

    Im Namen des Vorstandes und der TK des Eislaufclubs Wettingen,

    Technische Kommission

  • Eislaufschuhe

    Ab dem Niveau Fortgeschrittene steigen auch die Anforderungen an das Eislaufschuhmaterial. Bitte achten Sie darauf, dass die Eislaufschuhe dem entsprechenden Niveau angepasst sind.

    • Eiskunstlaufschuhe von guter Qualität, die gut sitzen und genügend Seitenstabilität bieten. Beim Eislaufen darf der Knöchel nicht einknicken.

    • Für kleine Kinder sollten keine zu harten Schuhe gekauft werden.

    • Individuelle Fussprobleme, Fahrniveau, Alter und Gewicht sollten berücksichtigt werden.

    • Die Schlittschuhe sollen vor allem der Sicherheit dienen, um Verletzungen und Fussschäden zu vermeiden. Ein gebrauchter Markenschlittschuh ist oft besser als ein neuer, günstiger Schuh.

     

    Ideale Größe der Schlittschuhe

    Schlittschuhe sollten nicht „auf Vorrat“ gekauft werden. Bei zu grossen Schuhen hilft das Ausstopfen mit dicken Socken nicht, da der nötige Halt verloren geht. Eine Faustregel für die ideale Grösse: Der Schlittschuh sollte höchstens eine halbe Nummer größer sein als die Normalschuhgrösse. Für ausgewachsene Füsse sollte die Normalgrösse nicht überschritten werden.

     

    Das Eisen

    Die Schlittschuhe sollten über aufgeschraubte oder genietete Kufen mit Zacken verfügen, die gut gleiten. Bei stumpfen Kufen müssen die Schlittschuhe geschliffen werden (dies ist in Eishallen, Schlittschuh- und Sportfachgeschäften möglich).

     

    Pflege und richtige Handhabung

    Um Beschädigungen der Kanten zu vermeiden, sollten außerhalb der Eisfläche immer Schoner verwendet werden. Nie mit den blanken Kufen auf Beton oder Eisengitter laufen! Nach dem Eislaufen sollten die Kufen immer mit einem Tuch abgetrocknet werden und nie in den Schonern gelagert werden (Rostbildung).

    Nasse Schuhe sollten immer nur bei Raumtemperatur getrocknet werden. Legen Sie sie nie direkt an oder auf die Heizung. Die Kufen sollten regelmässig in einem Eiskunstlauf-Fachgeschäft geschliffen werden.

  • Ausrüstung der Kinder:
    Zur Ausrüstung der Kinder gehören Handschuhe, Mütze und der Witterung entsprechende warme Kleidung, die jedoch die Bewegungsfreiheit nicht einschränken darf. Bitte keinen Haarschmuck tragen, da Verletzungsgefahr besteht.

  • Sterntests

    Die Sterntests werden an den im Jahresprogramm des ECW angegebenen Terminen durchgeführt. Zugelassen sind Teilnehmer der Kinderkurse, sobald sie das entsprechende Niveau erreicht haben. Die Beurteilung der Testreife und die Anmeldung der Läuferinnen und Läufer erfolgt durch die Trainerinnen. Die Eltern erhalten wenige Tage vor dem Test eine E-Mail, wenn ihre Kinder für den Test zugelassen sind.

    Die Sterntests werden gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Eislaufverbands (SIS) durchgeführt. Die Bewertung erfolgt durch ausgebildete Preisrichter.

     

    Die Teilnahme der Läuferinnen und Läufer an einem Test wird durch den Trainer entschieden. Läuferinnen und Läufer können an einem auswärtigen Test nur mit einer Bewilligung des Clubs teilnehmen. Die Bewilligung wird vom Vorstand ausgestellt.

     

    Wichtig: In der Zeit von 30 Tagen vor und 30 Tagen nach den festgelegten ECW-SIS-Testterminen dürfen Clubmitglieder an keinem SIS-Test ausserhalb des Clubs teilnehmen.

  • Training während der Sommersaison

    Ab der Kursgruppe Fortgeschrittene (Eichhörnli) empfiehlt es sich, den Trainingsstand der Läuferinnen und Läufer auch während der Sommersaison möglichst zu erhalten.

    Die ECW-Trainerinnen und Trainer organisieren ausserhalb der Saison folgende Trainingsmöglichkeiten. Diese Trainings müssen direkt mit den jeweiligen Trainern vereinbart werden und werden auf privater Basis durchgeführt. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer Trainerin bzw. Ihrem Trainer auf.

     

    Die Anmeldung für die Trainingswochen muss fristgerecht bei den organisierenden Trainerinnen eingegangen sein. Damit diese durchgeführt werden können, müssen mindestens 5 Läuferinnen und Läufer teilnehmen.

     

    Erst wenn die vorgenannte Bedingung erfüllt ist, wird entschieden, ob die Trainingswoche stattfindet. Wir bitten Sie daher, mit der Buchung von Unterkünften und Hotels zu warten, bis der definitive Entscheid vorliegt. Die Trainerinnen und Trainer werden die Clubmitglieder frühzeitig über ihre Angebote informieren und die Trainingswochen entsprechend ausschreiben.

  • Jedes Clubmitglied sowie alle Kursteilnehmer und sonstigen Organe und Hilfspersonen sind selbst verantwortlich für eine entsprechende Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der ECW übernimmt keine Haftung und stellt keine Versicherungen zur Verfügung.

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